In der Schulmedizin wird mit dem Begriff Heilmittel eine gewollte Abgrenzung zu den Begriffen Arznei und Medikament vollzogen. Während letztere in der Regel innerlich verabreicht werden, kommen Heilmittel im schulmedizinischen Sinn zur äußerlichen Anwendung.
In den neuen Heilmittel-Richtlinien sind als Heilmittel definiert
a) Maßnahmen der Physikalischen Therapie
b) Maßnahmen der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie und
c) Maßnahmen der Ergotherapie
Maßnahmen der Physikalischen Therapie werden hauptsächlich von Physiotherapeuten, Masseuren und medizinischen Bademeistern durchgeführt. Maßnahmen der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie erbringen Logopäden und Sprachheilpädagogen. Mit Maßnahmen der Ergotherapie werden Ergotherapeuten beauftragt.
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