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Medikament, Arzneimittel, Pharmaka: |
Was ist ein Medikament?
Ein Medikament (lateinisch medicamentum - das Heilmittel) ist ein Arzneimittel, das in bestimmter Dosierung zur Heilung, Vorbeugung oder Linderung einer Krankheit dient.
Was ist ein Arzneimittel?
Der Begriff Arzneimittel schließt alle Medikamente ein, geht aber über den Begriff eines Medikamentes hinaus: Von Medikamenten abzugrenzen sind Arzneimittel zur Diagnose von Erkrankungen und körperlichen Zuständen (Diagnostika) und Arzneimittel, die dem Ersatz von Körperflüssigkeiten dienen. Blutpräparate oder Diagnostika wie beispielsweise Kontrastmittel sind zwar Arzneimittel, aber keine Medikamente. Umgangssprachlich wird das Wort Arzneimittel jedoch häufig synonym mit Medikament verwendet.
Sie sind meistens unter dem Handelsnamen als auch ihrem Freinamen, dem International non-proprietary name (INN), bekannt. Heilmittel hingegen umfassen nach aktueller (2005) Nomenklatur in Deutschland andere medizinisch unterstützende Maßnahmen wie Badekuren, Massagen, Ergotherapie und Krankengymnastik.
Als Medikamente dienen seit alters her bestimmte Pflanzenteile von Heilpflanzen und tierische Substanzen, in neuerer Zeit jedoch vor allem synthetische Präparate. Wissenschaften von den Medikamenten sind Pharmazie und Pharmakologie.
Was ist Pharmaka?
Arzneimittel oder Pharmaka (Singular das Pharmakon, griech. „Gift, Droge, Arznei“) sind laut Arzneimittelgesetz (AMG) Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen, die zur Anwendung am oder im menschlichen oder tierischen Körper bestimmt sind, um:
· Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhafte Beschwerden zu heilen, zu lindern, zu verhüten oder zu erkennen,
· Krankheitserreger, Parasiten oder körperfremde Stoffe abzuwehren, zu beseitigen oder unschädlich zu machen,
· die Beschaffenheit, den Zustand oder die Funktionen des Körpers oder seelische Zustände zu erkennen oder zu beeinflussen,
· vom menschlichen oder tierischen Körper erzeugte Wirkstoffe oder Körperflüssigkeiten zu ersetzen (§ 2 Abs. 1 AMG).
Außerdem gelten als Arzneimittel z. B. Gegenstände, die ein Arzneimittel nach § 2 Abs. 1 AMG enthalten oder auf die ein solches Arzneimittel aufgebracht ist und die dazu bestimmt sind, dauernd oder vorübergehend mit dem menschlichen oder tierischen Körper in Berührung gebracht zu werden.
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